Die Steuererklärung ist in der Regel kein Thema, auf das man sich freut.
Dennoch steht sie einmal im Jahr an und muss gewissenhaft ausgefüllt werden. Statt den Kopf in den Sand zu stecken, ist selbstbestimmtes und organisiertes Handeln gefragt. Gerne erledigen wir für sie diese Arbeit.
TIPPS & TRICKS
Unterlagen sammeln
TIPPS & TRICKS
Steuererklärung ausfüllen
Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, können Sie diese uns zustellen, damit wir mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beginnen können.
Welche Kosten können wir für Sie von den Steuern abziehen?
- Mehrkosten für die Verpflegung (Pauschale)
- Aus- und Weiterbildungskosten
- Versicherungsprämien (Limitiert)
- Spenden (Belege beilegen)
- Beiträge für die gebundene Vorsorge
- Krankheitskosten
- Schuldzinsen
- Fremdbetreuung bei Kindern
- Alimente und Unterhaltsbeiträge
Für einige der sogenannten Kosten gibt es Pauschalen. Wenn Sie stattdessen die effektiven Kosten abziehen lassen möchten, müssen Sie diese als Belege den Unterlagen beifügen. Gewisse Kosten können jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag abgezogen werden, selbst wenn die Kosten nachweislich höher waren.
TIPP 1
Arbeitsweg
TIPP 2
Kinderbetreuungskosten
Eltern können die Kosten für die Kinderbetreuung bis zu einem Maximalbetrag abziehen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser CHF 100.- pro Kind.
TIPP 3
Leasing oder Kredit?
TIPP 4
Vorsorge
Es ist lohnenswert, möglichst jedes Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen. Die eingezahlten Beträge für die Vorsorge lohnen sich gleich doppelt. So hat man nicht nur mehr Geld im Alter zur Verfügung, durch die honen Abzüge lässt sich damit auch die aktuelle Steuerlast erheblich minimieren.
TIPP 5
Pensionskasseneinkäufe
TIPP 6
Privates Büro / Home-Office
Die Kosten für ein privates Arbeitszimmer (Home-Office) können steuerlich geltend gemacht werden. Bei dem Abzug der Kosten für das private Arbeitszimmer gelten recht strenge Vorgaben:
Das Arbeitszimmer muss regelmässige Verwendung finden, was bedeutet, dass ein wesentlicher Anteil der beruflichen Arbeit im Home-Office stattfindet. Der Richtwert entspricht 40% eines Vollzeitpensums oder mehr. Die zweite Bedingung lautet, dass der Arbeitgeber keinen für die Arbeit geeigneten Raum zur Verfügung stellen konnte. Dritte Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer nur zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt wird. Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, lassen sich die anteilsmäßigen Kosten für das Zimmer von der Einkommensteuer abziehen!
TIPP 7
Wohnsitz verlagern
TIPPS & TRICKS
Steuererklärung fristgerecht einreichen
In der Regel muss die Steuererklärung Anfang des Jahres eingereicht werden. Allerdings hat jeder Kanton leicht abweichenden Regeln. In den meisten Kantonen muss die Abgabe der Steuererklärung jedoch bis 31. März erfolgen. Diese Frist gilt für natürliche Personen, also den Normalbürger. Juristische Personen (z.B. Vereine und Gesellschaften) haben normalerweise bis 30. September Zeit. Eine Fristverlängerung ist möglich, muss jedoch rechtzeitig beantragt werden. Gerne erledigen wir auch dies für Sie.
Normalerweise erhalten Sie innerhalb einiger Monate eine Einschätzung zu Ihrer Steuererklärung. Diese könne Sie ausgiebig von uns prüfen lassen. Stimmen steuerbares Einkommen und Vermögen? Wurde der richtige Steuertarif angewandt? Auch Steuerbeamten können Fehler unterlaufen. Bei Bedarf reichen wir für Sie Einsprache ein oder klären die Differenzen mit dem zuständigen Steueramt ab.